Gastbeitrag von Mariella Poenaru
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Existenzgründer und auch Unternehmer, die bereits etwas länger am Markt sind haben über die vielfältigen Förderprogramme die Möglichkeit, auf geförderte Beratungsleistungen zurückzugreifen und andererseits zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der jeweiligen unternehmerischen Belange zu generieren.
Geförderte Beratungsleistungen
1. In der Gründerphase
Definition Gründerphase: Ab dem Tag der Anmeldung eines Gewerbes oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bis 12 Monate danach.
Wer per Definition in der Gründungsphase ist, kann sich sowohl als Gewerbetreibender oder als Angehöriger der freien Berufe, von einem Coach betreuen lassen.
Inhalte:
- die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen
- die Ausarbeitung von Marketingstrategien
- die Erstellung von Marktstudien
Nicht gefördert werden Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen, die Ausarbeitung von Verträgen, Beratung zu Buchführungsfragen, zur Erstellung von EDV-Software oder zur Aufstellung von Jahresabschlüssen. Auch Krisenberatungen werden nicht unterstützt.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer/ Gründer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern sowie in den „Phasing out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle 75 % oder maximal 4.500 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Zuschuss 50 %.
Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet das „Gründercoaching Deutschland“ eine besondere Förderung an:
Aus der Arbeitslosigkeit heißt in diesem Falle, wenn der Gründer arbeitslos ist, Anspruch auf ALG I hat und dieser nach Gewerbeanmeldung oder Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit über die Arbeitsagentur im Rahmen eines Gründerzuschusses gewährt wird! Das ist entscheidend! Die Bewilligung liegt im Ermessen des jeweiligen Ansprechpartners bei der Arbeitsagentur.
Dann beträgt der Zuschuss bundesweit einheitlich 90 Prozent des förderfähigen Coaching-Honorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gründerin oder der Gründer entweder das Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige weitere Leistungen nach SGB II erhält.
DIESE BESONDERE FÖRDERUNG LÄUFT ZUM JAHRESENDE 2013 AUS!
2. In der Wachstumsphase
Definition der Wachstumsphase: Ab dem zweiten Jahr der Gründung oder Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bis 5 Jahre NACH Gründung.
Auch hier gelten die Förderquoten wie für Gründer in der Gründungsphase. Förderfähig sind auch hier dieselben Inhalte:
- die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen, um mögliches Wachstum zu finanzieren
- die Ausarbeitung von Marketingstrategien, um sich weiter bekannt zu machen und weiteres Marktpotenzial abzuschöpfen
- die Erstellung von Marktstudien
Die Höhe des Zuschusses
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, den der Unternehmer/ Gründer erhält, um die Honorarkosten des Coaches bzw. Beraters anteilig zu finanzieren. Bemessungsgrundlage ist ein Beraterhonorar von maximal 6.000 Euro (netto). Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro.
Der Zuschuss beträgt in den neuen Bundesländern sowie in den „Phasing out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle 75 % oder maximal 4.500 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Zuschuss 50 %.
Die Beratung muss innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen sein. Im Rahmen der Bemessungsgrenze von 6.000 Euro können auch mehrere Teilaufträge vergeben werden. Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.
Geförderte Finanzierungen
Hier gibt es für Existenzgründer – ACHTUNG – im Finanzierungsfall definiert sich die Gründungsphase bis 3 Jahre nach Gründung.
Für Unternehmer, die schon etabliert sind und länger als 3 Jahre im Markt sind, gibt es ebenso die Möglichkeit, für die Finanzierung von Investitionen zinsgünstige Darlehen über die KfW- Bank oder die L-Bank zu generieren. Die Mindesthöhe der Finanzierung muss in diesem Falle 10.000 Euro betragen, die Höchstgrenze liegt in der Regel bei 5.000.000 Euro.
Die Finanzierungsdetails sind angesichts der Vielfalt an Finanzierungs- und Fördermodellen sehr individuell und vielschichtig. Am besten kann hier der Bankberater eine Übersicht verschaffen und bei Vorlage der maßgeblichen Unterlagen die Finanzierung entsprechend maßgeschneidert strukturieren und dann beantragen.
Der Prozess der Beantragung
Anders als bei banküblichen Finanzierungen werden bei geförderten Finanzierungen mehrere Gremien zur Finanzierungsentscheidung hinzugezogen. Diese Gremien befinden sich in unterschiedlichen Institutionen. Einerseits entscheidet das Gremium bei der Hausbank selbst, dann das Gremium bei der Förderbank – das ist entweder die KfW- Bank oder die L-Bank – und zusätzlich entscheidet bei Förderdarlehen noch die landeseigene Bürgschaftsbank mit. Das bedeutet, dass eine finale Entscheidung über den eingereichten Antrag in der Regel 8 bis 12 Wochen dauern kann.
Um überhaupt über einen möglichen Antrag entscheiden zu können braucht die Bank folgende Unterlagen:
- einen aussagefähigen und fundiert erarbeiteten Businessplan
- ein Markteinführungskonzept und eine gute Vermarktungsstrategie, damit ersichtlich ist, wer eigentlich die zu erreichenden Kunden sind und vor allem WIE diese erreicht werden sollen
- die betriebwirtschaftliche Planung, inklusive einer Umatzplanung der ersten 3 Jahre nach Gründung oder Einführung der Wachstumsmaßnahmen, eine Liquiditätsplanung und eine Rentabilitätsvorschau, damit die Bank beurteilen kann die das Unternehmen am Jahresende unterm Strich dasteht und ob der Kapitaldienst bedient und die Darlehen zurückgeführt werden können.
Hier noch ein paar hilfreiche Links:
- Zur Checkliste der 5 Förderdarlehen für Gründer und junge Unternehmen (hier bis 3 Jahre nach Gründung)
- Zur Übersicht der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen eines Unternehmenswachstums
- Zur Beraterdatenbank der KfW, dort könnt ihr euch für euren Unternehmenssitz/ Wohnort den passenden Berater raussuchen, der dann eine geförderte Maßnahme mit euch durchführen kann.