Ausschreibung für die neue EU-Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“ jetzt für KMU offen

Auszug aus der Pressemitteilung vom 21. Juni 2013:

„Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes, das eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa ist. Der immer stärker werdende globale Wettbewerb, in dem unsere Unternehmen auch im Ländlichen Raum stehen, erfordert deshalb dauerhafte Anstrengungen zur Stärkung der Innovationskraft. Nur so können wir nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung in der Fläche in Baden-Württemberg erzielen. Die Landesregierung will die Spitzenstellung des Landes nicht nur erhalten, sondern weiter ausbauen. Deshalb werden wir in der nächsten europäischen Förderperiode ab 2014 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) eine neue Förderlinie eröffnen, die kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum auf ihrem Weg zum Technologieführer unterstützt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Freitag (21. Juni) zur Ausschreibung der neuen Förderlinie „Spitze auf dem Land! – Technologieführer für Baden-Württemberg“. Das Förderangebot bezieht sich auf die europäische EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020.

Mit dem Förderangebot will das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum ansprechen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte aufweisen. „Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind“, so der Minister. Dabei könnten kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt betrage 400.000 Euro. Um den Prozess zu verstetigen, solle das Förderangebot bis 2020 mindestens einmal jährlich ausgeschrieben werden.

Der Minister rief die angesprochenen Unternehmen im Ländlichen Raum auf, von den neuen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen. „Die Kompetenz, technologisch fortschrittliche Produkte auch unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen“, betonte Bonde. Deshalb würden in der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ Unternehmensinvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung von neuen oder verbesserten Produktionsverfahren, Prozessen, Dienstleistungen und Produkten unterstützt. Zusätzlich sollten durch die unterstützten Projekte nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess generiert werden.

„Der ländliche Raum ist eine Stärke Baden-Württembergs und muss auch künftig attraktiv bleiben. Mit dieser Förderlinie setzen wir ein klares Signal für den Ländlichen Raum, die Technologieführerschaft Baden-Württembergs und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land“, so der Minister abschließend.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen bis zum 30. September 2013. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 18 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen. Die Mittel stehen noch unter Haushaltsvorbehalt, da die Entscheidungen zum europäischen Haushalt noch nicht gefallen sind.

Weitere Informationen zur Ausschreibung gibt es hier und auf der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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