Durch die aktuelle Gefahr durch Covid-19 sind einige deutsche Unternehmen dazu übergegangen, ihrer Belegschaft das Home-Office zu ermöglichen. Bereiche und Branchen in denen dies nicht möglich ist, sind vor eine harte Probe gestellt. Im Gespräch mit dem Baden-Württembergischen Wirtschaftsministerium haben wir über Liquiditätsengpässe und Maßnahmen des Landes gesprochen.
Das Baden-Württembergische Wirtschaftsministerium schaltet nun endgültig in den Krisenmodus. Hierfür werden nicht kritische Projekte zurückgestellt und das Krisenteam in seiner Größe fast verdreifacht. Das oberste Ziel des Wirtschaftsministeriums ist derzeit, dass – egal ob junges oder altes Unternehmen – jeder zu der benötigten Liquidität kommt, um diese harte Zeit zu überstehen.
Im Rahmen dieser Herausforderungen wurde auf den 3-Stufen-Plan des Bundes verwiesen. Nach den etablierten Unterstützungsmaßnahmen (Stufe 1) wurde seit dem 13.3. die zweite Stufe eingerichtet. Dieses umfasst auch das Bundespaket für die Wirtschaft, welches aktuell 460 Mrd. € umfasst. So sagte auch Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium: „Wir haben stark darauf geachtet, dass die Banken auch schnell Mittelzusagen geben können, ohne beim überwiegenden Teil der Darlehen auf eine zweite Entscheidung des KfW zu warten“. Aktuell wird erarbeitet, in welchem Rahmen das Land diesen Schirm für Baden-Württemberg weiteraufspannen kann, wobei hier vor allem auch darauf geachtet wird, wem nicht schon vom Bund geholfen wird.
So sagte auch unser Gesprächspartner vom Baden-Württembergischen Wirtschaftsministerium, dass zinsgünstige Liquiditäts-Kredite sowie ggf. Zuschüsse von der L-Bank beantragt werden könnten. Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten kann die Finanzierung durch eine Bürgschaft gegenüber der Hausbank des Unternehmens unterstützt werden. Dabei steht jedoch das Hausbankprinzip weiterhin im Mittelpunkt und ist der Dreh- und Angelpunkt solcher Anträge.
Ein Beispiel für eine mögliche Soforthilfemaßnahme ist die Kombination aus dem Liquiditätskredit und der Kombi Bürgschaft der Bürgschaftsbank B-W oder der L-Bank. Hierbei sind Risikoübernahmen von zwischen 50 % und bis zu 80% möglich.
Die Frage wird sein, ob die „nur“ 80%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank reichen wird. In unseren Gesprächen mit mehreren Banken stellte sich heraus, dass dies höchstens für vor der Corona-Krise gut laufende Unternehmen nun hilfreich sein könnte. Denjenigen, die vorher schon kaum überlebensfähig waren, werden auch diese staatlichen Maßnahmen voraussichtlich kaum helfen auch wenn zumindest von staatlicher Seite die Kreditvergabemechanismen aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation deutlich gelockert werden. Vorrangiges Ziel aber auch von staatlicher Seite ist die „Rettung“ der vor der Krise gesunden Unternehmen.
Neben den bereits bekannten Angeboten wie dem Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter und das Arbeitslosengeld für Selbstständige, ist derzeit auch ein „Kurzberatungsprogamm“ im Gespräch, um bei Liquiditätsdarlehen für Kleinunternehmer Hilfe im „Papierkrieg“ anzubieten.
Baden-Württemberg schaut auch derzeit auch zu den anderen Ländern und versucht, funktionierende Programme zu übernehmen. Hierbei liegt der aktuelle Fokus nach der „Bundes-Bazooka“ auf einer „Länder-Schrotflinte“, um möglichst vielen kurzfristig zu helfen. Feinjustierung müssen dabei hintenanstehen und werden laufend implementiert.
Wichtig ist auch, dass derzeit die 3-wöchige-Insolvenzmeldepflicht für Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Dies, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), „(…) solle verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossene Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen“. Diese Verlängerung ist voraussichtlich an einige Bedingung geknüpft, so auch, dass der Insolvenzgrund mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zusammenhängt.
Weitergehend wird der Fokus der meisten Startups darauf liegen, ihre Liquidität sicherzustellen. Das kann heißen, vorher aufgebaute Cash-Positionen während der Krise zu nutzen, weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu beleuchten und Kosten für den Zeitraum zu senken.
Update:
Der Bund hat inzwischen ein Fond für die Mini-Firmen und Selbstständige auf den Weg gebracht. Dieser wird vorraussichtlich am Montag im Eilverfahren von der Regierung beschlossen. Aus Teilnehmerkreisen hieß es, im Gespräch seien Zuschüsse von 9000 bis 10.000 Euro für Firmen bis 5 Beschäftigte und bis zu 15 000 Euro für Firmen bis zehn Beschäftigte – für eine Dauer von bis zu 3 Monaten.
So auch der DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Wenn der Umsatz über Nacht auf Null rauscht, stehen sonst hunderttausende Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige innerhalb von Wochen vor dem Nichts. Sie brauchen jetzt innerhalb von Tagen eine Perspektive, mit ihrem Geschäft die unverschuldete Corona-Krise die nächsten Monate überstehen zu können.“
Der Fond soll 40 Mrd. € umfassen, wobei 10 Mrd. € für Zuschüsse markiert sind und 30 Mrd. € in Form von Zinsgünstige Darlehen ausgegeben werden sollen.
Wir wünschen euch allen viel Erfolg und Durchhaltevermögen, vor allem aber: Bleibt Gesund und minimiert die Chancen, euch anzustecken!