Gastbeitrag von Birgit Gröger
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Wie für fast alle Unternehmensgründer stellte sich auch für uns die Frage nach der Beschaffung des nötigen Kapitals. Wir hatten den Start und die ersten Monate selbst finanziert, wollten unser Herzstück der meine möbelmanufaktur-Website, den Konfigurator weiterentwickeln und genau dafür haben wir weiter Mittel benötigt. Bei der Recherche nach einer möglichen Finanzierung bin ich auf die Förderung durch die Bundesländer im Rahmen des Innovationsgutscheines gestoßen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand, denn diese Fördermittel müssen weder verzinst noch zurückbezahlt werden.
Innovationsgutschein A, B und C
In Baden-Württemberg erfolgt die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, Startups und freiberuflichen Tätigen über die so genannten Innovationsgutscheine:
Der Innovationsgutschein A fördert wissenschaftliche Tätigkeiten wie etwa Machbarkeitsstudien, Marktrecherchen oder technische Studien.
Beim Innovationsgutschein B geht es ganz speziell um umsetzungsorientierte Forschung und Entwicklung. Konkret kann das beispielsweise der Bau eines Prototyps sein. Der Innovationsgutschein B (Hightech) ist den Vorhaben im Bereich der Zukunftstechnologie vorbehalten.
Kultur- und Kreativwirtschaft können vom Innovationsgutschein C profitieren. Gefördert wird dabei beispielsweise die Erstvermarktung neuer Produkte.
Grundsätzlich ist es möglich, verschiedene Fördergutscheine zu kombinieren und beispielsweise gleichzeitig die Innovationsgutscheine A und B zu beantragen.
Regeln und Grenzen – Das ist zu beachten
Bei den Innovationsgutscheinen handelt es sich um eine Förderung speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, es gelten deshalb verschiedene Höchstgrenzen in Sachen Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz. Auch die Höhe der Förderung ist unterschiedlich und wird entweder in Höhe von 2.500 Euro bis 20.000 Euro gewährt oder es werden 50 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen – je nachdem, welcher Innovationsgutschein in Frage kommt.
Unser Weg zum Innovationsgutschein
Um die Förderung zu erhalten mussten wir zunächst einen Projektantrag stellen. Dafür mussten wir natürlich ein wenig Zeit aufwenden; allerdings wird nicht mehr verlangt als bei anderen Möglichkeiten der Finanzierung. In dem Projektantrag haben wir unser Vorhaben, den 3D-Schrankkonfigurator detailliert vorgestellt, die Investitionskosten konkretisiert und uns bereits auf den Dienstleister für die Umsetzung festgelegt.
Der zweite Schritt führte uns dann vor einen Ausschuss, um unser Vorhaben zu präsentieren. Wir haben dafür eine kurze Präsentation vorbereitet, in der wir unser Vorhaben aufgezeigt haben. Nur wenige Tage später kam dann bereits der Bewilligungsbescheid, es wird also relativ rasch über einen Antrag entschieden. Im Nachhinein betrachtet habe ich für die Innovationsgutscheine weniger Zeitaufwand investiert als für die klassische Finanzierung über die Bank und kann diesen Weg nur jedem Gründer empfehlen!