Gastbeitrag von Steuerberaterin Iris Anesi
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In meinem ersten Beitrag hier bei Startup Stuttgart werde ich mich dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ (Fragebogen leer.pdf hinterlegt) annehmen. Bei denen, die ein Gewerbe anmeldet haben, flattert dieser einige Wochen nach Gewerbeanmeldung automatisch ins Haus. Für alle freiberuflich Tätigen ist dieser das erste offizielle Outing. Zur Unterscheidung Gewerbe <–> Freiberuflichkeit zu anderer Zeit an dieser Stelle gerne mehr.
Es ist nicht wirklich schwer den Fragebogen auszufüllen, aber wie bei allen Formularen des Finanzamts ist die Sprache doch etwas speziell. Außerdem ist besonders wichtig zu wissen, was nicht auszufüllen ist ;-))
Den Link zum interaktiven Fragebogen findet ihr im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Formulare/formulare.html). Dort zum Formular-Management-System > Formularcenter > Steuerformulare > Fragebögen zur steuerlichen Erfassung > „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder landwirtschaftlichen Tätigkeit / Beteiligung an einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft“. Hierfür gibt es dort auch eine Ausfüllhilfe.
Im Folgenden habe ich für euch beispielhaft einen Fragebogen ausgefüllt und erläutere die wichtigsten Punkte. Hier ist der Link zum Fragebogen als pdf mit integrierter Audiodatei:
Falls euer PDF-Viewer diese kombinierte Datei nicht verarbeiten kann (passiert bei manchen mobilen Endgeräten), findet ihr hier noch die beiden Dateien als einzelne Files (MP3 und PDF).
Und nun viel Erfolg beim Ausfüllen und vor allem bei eurer gewerblichen oder selbständigen (=freiberuflichen) Tätigkeit. Bei Fragen könnt ihr euch auch gerne im Rahmen des nächsten Online-Mentorings (z.B. am 10. Mai 2013) hier bei Startup Stuttgart an mich wenden.
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Über die Autorin
Iris Anesi gründete im Jahr 2000 ihre eigene Steuerberatungskanzlei. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut sie bis heute rund 200 Existenzgründungen von der Erstellung des Businessplans bis in die spannenden Jahre danach. Außerdem ist sie als Beraterin für die KfW und das RKW Baden-Württemberg und als Mentorin für StartUp Stuttgart tätig.
Hallo,
da ich gerade gründe, frage ich mich, ob das FA meinen Antrag ablehnen kann, wenn ich für das nächste Jahr nur 10.000 Euro (reicht ja zum Leben nicht, für mich und meine Frau) als „voraussichtliche Einkünfte“ eintrage?
Grüße,
Karsten
Hallo Karsten,
ich geb die Frage gerne an unsere Mentorin Iris Anesi weiter, die dir die Frage sicherlich beantworten kann.
Viele Grüße
Kathleen
Hallo Karsten,
es handelt sich da nicht um einen Antrag, sondern um eine Anmeldung. Da kann das Finanzamt gar nichts ablehnen! Außerdem gibt es ja auch bei vielen Unternehmen eine Startphase mit geringen Einkünften oder dauerhaft geplante nebenberufliche Selbständigkeiten!
Viele Grüße
Iris
Hallo,
in dem Beispiel-Formular, hat der Ehemann die Antragstellung für seine Firma gemacht. Wie ist es wenn die Frau als Nebenberuf eine freiberufliche selbständige Tätigkeit anmelden möchte. Dann muss sich die Frau als Position 1.1 eintragen. Sehe ich das richtig??
DANKE für die Antwort
LG
Hallo Alexandra,
ich gebe die Frage gleich an Iris weiter. Sie antwortet dir dann hier so schnell wie möglich.
Viele Grüße
Kathleen
Hallo Alexandra,
genau. Grundsätzlich ist immer der, der sich selbständig macht, unter 1.1 einzutragen. Sollte es einen dazugehörigen Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner) geben, werden dessen Daten unter 1.2 eingetragen.
Sinn: Da wir in Deutschland die Möglichkeit der Zusammenveranlagung von Ehegatten (und nun auch der eingetragenen Lebenspartnerschaften) = Ehegattensplitting haben, sind auch die Einkünfte des Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) für die Berechnung der Vorauszahlungen (siehe Punkt 3.) relevant.
LG
Iris
HERZLICHEN DANK für deine Antwort
Hallo,
danke für die tolle Ausfüllhilfe. Bei mir sind dennoch einige Fragen offen, vielleicht könnten diese ja kurz beantwortet werden.
Habe zum Oktober 2013 eine Gewerbeanmeldung getätigt: Schwerpunkt Schreibbüro, nebenbei noch Handel und (Online-)Verkauf von genähten Produkten aus Stoff.
Die Nähmaschine sowie die ganzen Materialien habe ich innerhalb der letzten 2 Jahre gekauft, muss ich deshalb unter 2.6 Zeile 107 bei Neugründung ein Datum von vor 2 Jahren eintragen? Dadurch würden sich doch dann auch die Angaben unter 3.1 (Voraussichtliche Einkünfte) ändern, oder?
Ich würde eben gerne die gekauften Materialien als Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung angeben und bin nicht sicher, ob dafür die Neugründung zurückdatiert werden muss, oder ob ich 2 Jahre alte Rechnungen/Ausgaben auch einreichen kann.
Desweiteren ist mir nicht ganz klar, ob das Schreibbüro dann als Gewerbe läuft oder als selbstständige Arbeit – wie kann ich das differenzieren. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass das Nähen gewerblich ist, das Schreiben selbstständig.
Zuletzt ist mir nicht ganz klar, ob ich eine Umsatzsteuer-ID-Nr beantragen sollte, denn ich würde gerne die Kleinunternehmer-Regelung nutzen, da ich keinesfalls hohe Einnahmen erwarte, also nicht über 17.500€.
zu 1.6, Zeile 68 – ich bin hauptberuflich Angestellte in Vollzeit, innerhalb der letzten 12 Monate nicht zugezogen. Muss hier „JA“ angekreuzt werden?
Vielen Dank schon mal für die Bemühungen bzgl. der Antwort!
Grüße
Kathl
Hallo Kathl,
hier einige Antworten:
– Als Datum der Gründung ist bei einer gewerblichen Tätigkeit immer das Datum der Gewerbeanmeldung einzutragen.
– Die gekauften Materialien sind bei einer Einnahmen-Überschussrechnung grundsätzlich immer im Jahr des Kaufs in der Steuer anzugeben. Ggf. als sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Sollten die Steuererklärungen der Vorjahre schon rechtskräftig veranlagt sein, kannst Du die Waren und Maschinen zum Zeitwert der Gründung einlegen.
– Schreibbüro und Nähen sind eindeutig beide gewerblich.
– Ob Du die ID beantragst oder nicht, hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Du brauchst diese, wenn Du innergemeinschaftlich tätig wirst.
– zu 1.6 Zeile 68: Waren Sie (oder ggf. Ihr Ehegatte) in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst? = Hast Du eine Einkommensteuer-/Lohnsteuererklärung abgegeben? JA/NEIN
LG und viel Erfolg
Iris
Vielen Dank für die Antworten, jetzt bin ich etwas schlauer und werde die unklaren Felder ausfüllen!
Grüße
Kathl
Frage: Im Steuerfragebogen unter Punkt 3 / 128 soll ich die Einkünfte abzüglich ausgeáben eintragen.
Wenn ich es so berechne, habe ich einnahmen von 0€ denn ich bezahle 1,99 und stelle diese dem
Kunden auch in rechnung. Gut ich könnt sie ja für 2,99 Euro anbiehten.. Dann hätte ich ein Gewinn von 1 Euro Pro
Kunden. Wenn ich das aber nun mit den Kosten decke wären das auf 5 kunden ein Minusbetrag.
Meine Kosten : 19,95 / Monat
Kosten 1,99 / Monat
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Kosten gesammt 21,94
abzühglich einnamen 2,99 / Monat
bleibt ein Minus von 18,95
kann ich dort nun auch minusbeträge eintragen, denn ich werde nie einen gewinn erwirdschaften
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Antwort:
Hallo,
erst einmal die Definition von Einkünften aus Gewerbebetrieb:
„Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.“
Und nun zur Beantwortung Deiner Frage: Sicherlich kann es am Anfang einer Tätigkeit zu negativen Einkünften(die da auch eintragen kannst) kommen, wenn die Kosten die Einnahmen übersteigen. Dauerhaft wird das bei einer isolierten Selbständigkeit jedoch steuerlich nicht anerkannt, denn wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, liegt eine sog. Liebhaberei vor.
Aus Vereinfachungsgründen würde ich Dir anraten, versuchen auf Dauer ein positives Ergebnis zu erzielen, da Du sonst dem Finanzamt darlegen musst, dass Du das nur machst, um in der selbständigen Tätigkeit attraktiver zu sein.
LG
Iris
Hallo Iris,
Ich hätte auch ein paar Fragen:
Bin derzeit noch Student und möchte ein Gewerbe als Texter, Schülerhilfe/Nachmittagsbetreuung, Design von Flyern/Webseiten, etc. anmelden. Jetzt habe ich hier das Anmeldeformular liegen und mir deinen (tollen) Audiokommentar dazu angehört.
Frage: Als Student hat man doch einen Steuerfreibetrag von 8.130€, d.h. wenn ich diesen 2013 nicht überschreite (was ich bei einer Gewerbeanmeldung zum 04.11.13 nicht werde), dann trage ich bei Zeile 127 einfach 8.000€ ein und für das kommende Jahr 2014 17.000€ (was ja auch der Wahrheit entspricht)
Bin ich soweit richtig? Könntest du mir evtl. noch ein paar Tipps geben, auf die man als Student achten sollte?
Vilen Dank im Voraus!
LG Tom
Zeile126-134/3.1. :
Hallo Iris,
habe heute auch ein paar Fragen, da ich im Internet nicht mehr durchblicke:
Mein Sohn studiert und wird 2014 als Aufsichtsperson bei Prüfungen eine Entschädigung erhalten und als Hobbyfotograf möchte er seine Fotos vermarkten bzw. als Berater bei diversen Firmen zur Verfügung stehen.
1. Muss er ein Gewerbe Anmelden oder eine freiberufliche Tätigkeit?
2. Entschädigung als Aufsichtsperson kann man ja im Lohnsteuerausgleich als Ehrenamtliche Entschädigung ja eintragen?
Für eine kurze Rückantwort per Mail wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Andrea
Hallo Iris,
zunächst wünsche ich allen ein gutes und vor allem erfolgreiches neues Jahr!
Auch ich habe kürzlich ein Gewerbe angemeldet und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Viele offene Fragen taten sich auf, doch nach diesem Audiotutorial war mir vieles klarer. Großes Lob hierfür!
Allerdings bin ich mir in einigen Punkten noch sehr unschlüssig und hatte gehofft, hier noch mehr Infos zum Thema Kleinunternehmen zu finden.
Ich habe ein Gewerbe im Bereich „Herstellung und Vertrieb von Näherzeugnissen u.ä. Artikeln“ gegründet. Ich gehe keiner weiteren Tätigkeit nach.
Im ersten Jahr gehe ich von nicht mehr als 300,- Umsatz/Monat aus. Im Folgejahr würde ich einen Jahresumsatz von 6000 EUR schätzen. Dies wäre ja eindeutig der Kleinunternehmer-Kategorie zuzuordnen. Einen Umsatz von 17.500 EUR werde ich keinesfalls innerhalb der ersten 2 Jahre erzielen.
Nun frage ich mich, ob ich von der Kleinunternehmer-Regelung (Ziffer 7.3, Zeile 156) gebrauch machen oder doch darauf verzichten soll. Man ist daran ja 5 Jahre gebunden und innerhalb der nächsten 5 Jahre möchte ich mein Gewerbe schon so weit voran gebracht haben, dass mehr als der jährliche Umsatz von 17.500 EUR erzielt wird. Ist es dann ratsam, die Felder Ziffer 7.3. Zeile 156 und 157 frei zu lassen – also nicht auszufüllen?
Oder werde ich durch die geringe Angabe des zu erwartenden Gewinns im Eröffnungsjahr und Folgejahr automatisch als Kleinunternehmen eingestuft?
Ich habe außerdem bereits ca. 2100 EUR an Material für das Unternehmen ausgegeben, ohne bisher etwas einzunehmen. Die Materialien, gerade im Nähhandwerk, sind relativ teuer sodass ich hier sicher einiges absetzen könnte. Die Ausgaben fanden von Oktober-Dezember 2013 statt, das Unternehmen wurde am 29.11.2013 gegründet. Kann ich dies dann überhaupt noch absetzen?
Und noch eine Frage bzw. Einschätzung Ihrerseits: Ist die Einnahmen-Überschussrechnung in meinem Fall sinnvoll? Auch die „Istversteuerung“ entsprechend Ihres Beispiels?
Und zu guter Letzt:
Unter der Ziffer 1.4 muss ja ein steuerlicher Berater eingetragen werden. Ich habe jedoch noch keinen Steuerberater. Ist des sinnvoll, diesen sofort mit ins Boot zu holen? Leider ist Hemmingen sehr weit entfernt, sonst würde ich Sie ja gerne in Anspruch nehmen ;-)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich um voraus!
Liebe Grüße
Mario
Wollte mich nur für den Beitrag bedanken ich war vorher echt am verzweifeln ;)
Hast du super gemacht vielen Dank.
Hallo Iris,
ich habe vor mich neben dem Beruf noch selbstständig zu machen fülle ich den Bogen genauso aus?
Gruss Manuel
Ja, steuerlich ist es vollkommen unerheblich, ob Du das haupt- oder nebenberuflich machst. Was anderes ist es in der Sozialversicherung. U.U. brauchst Du keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge abführen….
VG
Iris
Hallo Iris,
vielen Dank für die Erklärung zum Ausfüllen des Formulars.
Ich habe auch noch ein paar Fragen zum ausfüllen.
Ich möchte ein Kleingewerbe gründen mit Gebasteltem.
2.4: Kammerzugehörigkeit: muss ich hier „ja“ ankreuzen, denn im Moment bin ich es ja nicht
Kann ich folgende Punkte leer lassen, da ich mich ja für die „Kleinunternehmermöglichkeit“ entschieden habe?
7.5: Steuerbefreiung: Oder muss ich hier „Nein“ ankreuzen?
7.6: Steuersatz: Oder muss ich hier „Nein“ ankreuzen?
7.7: Durchschnitssstatzbesteuerung: Oder muss ich hier „Nein“ ankreuzen?
7.8: Soll-/Istversteuerung der Entgelte: Oder was muss ich da eintragen?
7.9: Umsatzsteuer-ID: benötige ich nicht
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Liebe Grüße
Carina
Hallo Frau Anesi,
vielen, vielen herzlichen Dank für die ausführliche Anleitung, ohne diese hätte ich mir wirklich schwer getan. Mein Freund ist aus England zu mir gezogen und hat hier eine freiberufliche Stelle als Englisch Trainer gefunden, daher muss ich mich damit nun herumschlagen. Für die eigentliche Steuererklärung suchen wir uns dann natürlich doch lieber jemanden, der dieses furchtbare Metier besser beherrscht als wir ;)
Ganz herzlichen Dank!
Sandra L.
Hallo,
man kann die Anhänge nicht mehr runterladen. Können Sie das bitte überprüfen.
Danke und Grüße
Geht mir genau so. Sind die Links kaputt?
Grüß dich. Vielen Dank für diesen großartigen Artikel.Ich mag Deine Webseite!